Quellensteuer
Wie werden Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen von Wertschriften abgerechnet?
Wertschriftenerträge werden abzüglich der anwendbaren gesetzlichen Quellensteuern ohne Berücksichtigung von entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen gutgeschrieben. Eine Ausnahme besteht für Wertschriftenerträge aus US-Quelle (siehe letzter Paragraph unten).
Wie kann ich die von ausländischen Behörden abgezogene Quellensteuer von Wertschrifteneinkünften zurückfordern?
Sofern ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann grundsätzlich der erste Teil (i.d.R. 15% bei Dividenden und 10% bei Zinsen) an die Einkommenssteuerschuld im Ansässigkeitsstaat angerechnet werden (sog. «Pauschale Steueranrechnung»). Normalerweise braucht es dazu eine Steuerdeklaration im Ansässigkeitsstaat. Der überschiessende Teil ist generell bei der Steuerbehörde im Investitionsland zurückzufordern (Ausnahme bei Dividenden von US-Wertschriften -> siehe letzter Paragraph unten).
Die Bank kann diesbezüglich derzeit keine Dienstleistungen im Bereich Quellensteuerentlastung und Steuerrückforderung anbieten. Kunden wird deshalb empfohlen, soweit sie dies als angemessen erachten, einen eigenen Steuerberater zu kontaktieren.
Wie werden Quellensteuern auf Dividenden von US-Wertschriften abgerechnet und wie kann man sie zurückfordern?
Nur für in der Schweiz ansässige Kunden:
Ab 08. Januar 2022 (Stichtag ist das ex-Datum) bietet die Saxo Bank Schweiz ihren in der Schweiz ansässigen Kunden in Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika eine US-Quellensteuerentlastung an. Die von den Dividenden abgezogene US-Quellensteuer wird den "zusätzlichen Steuerrückbehalt USA" von 15% enthalten. Die US-Quellensteuererleichterung gibt dem Kunden die Möglichkeit (neben der «Pauschalen Steueranrechnung» von 15% auf Dividenden von US-Wertschriften), diesen zusätzlichen Steuerrückbehalt von 15% von den Schweizer Steuerbehörden ESTV zurückzufordern, wenn er/sie seine Steuererklärungen für die Zwecke der Schweizer Steuern einreicht. Die US-Quellensteuer auf Zinsen unterliegt der US-Quellensteuerentlastung nicht.
Um in den Genuss der US-Quellensteuererleichterung zu kommen (Stichtag ist das ex-Datum):
- Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz und Schweizer Nationalität profitieren automatisch von diesem Service.
- Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen ein gültiges W8BEN Formular und müssen über die Handelsplattform eine Support-Anfrage erstellen.
- Schweizer Firmen benötigen ein gültiges W8BEN-E Formular und müssen über die Handelsplattform eine Support-Anfrage erstellen.
Ohne gültige Unterlagen unterliegt das Kundenkonto der Standard-US-Quellensteuer von bis zu 30%.