Automatischer Informationsaustausch
Was ist der Automatische Informationsaustausch?
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen neuen weltweiten Standard für den sogenannten „Automatischen Informationsaustausch“ (AIA) ausgearbeitet und veröffentlicht, der dazu beitragen soll, Steuerhinterziehung zu verhindern (für weitere Informationen klicken Sie bitte hier).
Der AIA regelt den Austausch von Informationen über Finanzkonten von nicht ortsansässigen Kontoinhabern mit den Steuerbehörden des Wohnsitzstaates des betreffenden Kontoinhabers. Beteiligte Staaten, die den AIA umsetzen, senden und erhalten automatisch jedes Jahr vorab vereinbarte Informationen, ohne dass sie eine spezielle Anfrage stellen müssen. Bis heute haben fast 100 Länder ihre Absicht erklärt, den AIA zu übernehmen, darunter alle wichtigen Finanzzentren und die Schweiz.
Wie sieht es mit dem AIA in der Schweiz aus?
In der Schweiz trat der AIA am 1. Januar 2017 in Kraft. Daher muss die Saxo Bank (Schweiz) AG (nachfolgend „die Bank“), wie andere Schweizer Banken und Finanzinstitute auch, erstmalig im Jahr 2018 für das Jahr 2017 Daten bezüglich aller Kunden, die in einem AIA‑Partnerstaat ansässig sind, an diesen Wohnsitzstaat melden. Eine laufend aktualisierte Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz finden Sie unter https://www.sif.admin.ch/.
In der unten stehenden Grafik ist dargestellt, wie der AIA funktioniert.
Welche Informationen werden gemeldet?
Folgende Informationen müssen von Finanzinstituten den Steuerbehörden ihres eigenen Staates gemeldet werden und werden dann von diesen Steuerbehörden mit den zuständigen Behörden des Landes ausgetauscht, in dem der Kunde sein Steuerdomizil hat:
- Angaben zur Identität (z. B. Name der natürlichen Person oder des Rechtsträgers, die oder der ein meldepflichtiges Konto führt, Adresse, Geburtsdatum, Steuerdomizil, Steueridentifikationsnummer (TIN));
- Kontoinformationen (z. B. Name des meldenden Finanzinstituts und Kontonummer); und
- Finanzielle Informationen (z. B. Kontostand, Dividenden, übrige Erträge, Bruttoerlöse)
Welche Konsequenzen hat das?
Der AIA-Standard verlangt von Banken, dass sie ihre Kundenidentifizierung und ihre Dokumentationsverfahren sowohl für neue als auch für bestehende Kunden ausweiten. Diese Anforderungen gelten sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen. Auf der Grundlage dieser erweiterten Verfahren müssen die Kunden den Banken bestimmte Informationen und Unterlagen, die ihren Status für die Zwecke des AIA belegen – z. B. TIN, Steuerdomizil, AIA-Status von Rechtsträgern – zur Verfügung stellen. Während Neukunden diese Informationen schon während des Kontoeröffnungsverfahrens zur Verfügung stellen müssen, werden bestehende Kunden zu gegebener Zeit diesbezüglich angesprochen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bank keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Hinblick auf den AIA bieten kann.
Weitere Informationen finden Sie im Factsheet