Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die Saxo Bank (Schweiz) AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung „Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern“ zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden (ausgenommen Finanzintermediäre gemäss Art. 42c Abs. 2 Bankenverordnung) sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Guthaben auf gemeinsamen Konten werden zusammengerechnet und sind bis insgesamt CHF 100'000 gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.”
Konkurs der Saxo Bank (Schweiz) AG oder einer Drittpartei:
- Gemäss Art. 16 und 37 d) Schweizerisches Bankengesetz (BankG) sowie Art. 17 BEG (Bucheffektengesetz) werden Werte, wie z.B. Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente, welche in einem Kundenkonto gehalten werden, im Falle eines Konkurses der depotführenden Bank vollständig zugunsten des Kunden abgesondert. Dasselbe gilt, wenn diese Werte von einem Drittanbieter verwaltet werden, sollte dieser Konkurs anmelden.
- Gemäss Art. 40 Finanzinstitutsgesetz (FINIG) werden die zum Anlagefonds gehörenden Vermögenswerte und Rechte im Falle eines Konkurses der Fondsleitung zu Gunsten der Anleger abgesondert.