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FIDLEG – Informationen zum Anlegerschutz

FIDLEG – Informationen zum Anlegerschutz (PDF)

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist im Januar 2020 in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen greifen nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem 1 Januar 2022. Das Gesetz führt neue Regeln ein, um den Anlegerschutz zu stärken und die Transparenz von Finanzinstrumenten zu verbessern. Die Vorschriften des FIDLEG sind eng an die europäische Regulierung angelehnt.

Es folgen wichtige Informationen zur Umsetzung des FIDLEG durch die Saxo Bank Schweiz (AG):

I      Kontakt- und Regulierungsinformationen

Saxo Bank (Schweiz) AG („Saxo Bank“) ist als Bank und Effektenhändler in der Schweiz zugelassen. Die für die Saxo Bank zuständige Aufsichtsbehörde ist die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Die Saxo Bank ist autorisiert, das gesamte Spektrum an Bankdienstleistungen zu erbringen, einschliesslich Orderausführung, Vermögensverwaltung, Verwahrungsdienstleistungen und Betrieb eines bilateralen organisierten Handelssystems im Hinblick auf bestimmte Transaktionen mit Derivaten.

Kontaktdaten:

Saxo Bank (Schweiz) AG
The Circle 38
Postfach
8058 Zürich Flughafen
Schweiz
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstr. 27
3003 Bern
Schweiz

II      Kundenklassifizierung

Die FIDLEG unterscheidet zwischen den folgenden Kundenklassifizierungen: ‹Privat›, ‹Professionell› und ‹Institutionell›. Für jede Klassifizierung gilt ein unterschiedliches Anlegerschutzniveau. Privatkunden profitieren vom höchsten Schutzniveau, während für institutionelle Kunden das niedrigste Anlegerschutzniveau gilt.

Insbesondere Anlegerschutzbestimmungen im Zusammenhang mit den folgenden Themen gelten nicht oder nur in geringerem Masse für Professionelle Kunden:

  • Die Aufklärung über die Risiken bestimmter Produkte-(Arten) erfolgt gegenüber Professionellen Kunden weniger detailliert. Insbesondere, müssen Professionellen Kunden keine Basisinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden.
  • Bei der Durchführung der Eignungsprüfung darf die Saxo Bank davon ausgehen, dass ein Professioneller Kunde über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
  • Schutzmassnahmen von bestimmten nationalen Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Differenzkontrakten (CFDs) gelten nicht für Professionelle Kunden.
  • Professionelle Kunden sind teilweise oder vollständig von bestimmten Anlegerschutzbestimmungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen ausgenommen.

Bei Privatkunden richtet sich die Kundenklassifizierung hauptsächlich nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie nach ihrer finanziellen Situation. Die Klassifizierung von iuristischen Personen ist normalerweise abhängig von ihrer Grösse und dem aufsichtsrechtlichen Status.

Sofern nicht anders von der Saxo Bank kommuniziert, werden Kunden als Privatkunden behandelt und profitieren somit vom höchsten Anlegerschutz-Niveau. Ein Antrag auf Neuklassifizierung kann über die Plattform oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der Saxo Bank gestellt werden und wird gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen beurteilt.

III      Von der Saxo Bank erbrachte Dienstleistungen

Die Saxo Bank erbringt eine Reihe von Finanzdienstleistungen, ist jedoch hauptsächlich im Bereich der Ausführung und/oder Übermittlung von Kunden-Aufträgen (Execution Only) aktiv. Die Saxo Bank erbringt darüber hinaus (automatisierte) Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen. Die Saxo Bank erbringt keine Beratungs-Dienstleistungen, d. h. sie gibt keine persönlichen Empfehlungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten.

Für alle von der Saxo Bank erbrachten Finanzdienstleistungen gelten die jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Vertragsbedingungen.

IV      Risikoinformationen im Zusammenhang mit dem Handel (Execution Only)

Der Handel mit Finanzinstrumenten beinhaltet Risiken. Insbesondere der Handel mit Finanzinstrumenten, die einen Hebel-Effekt aufweisen, z. B. Devisen, Derivate und Rohstoffe, kann sehr spekulativ sein und die Verluste und Gewinne können extremen und schnellen Schwankungen unterliegen. Verluste können die Einlagen für Marginprodukte übersteigen.

Die Saxo Bank empfiehlt allen Kunden, den Bereich „Risikowarnung“ auf der Website der Saxo Bank aufzurufen. Die SBVG-Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ und die „Risiko-Offenlegungserklärung für Margin-Produkte einschliesslich CFDs “ informieren über relevante Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten.

Des Weiteren stellt die Saxo Bank Basisinformationsblätter (z. B. KIDs) für alle Finanzinstrumente im Pre-Trade-Ticket zur Verfügung, soweit diese vom Emittenten bereitgestellt wurden.

V      Risikoinformationen zur Vermögensverwaltung

Die Risiken im Zusammenhang mit von der Saxo Bank erbrachten Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen werden im entsprechenden Vertrag und in der Risikooffenlegung für SaxoSelect auf der Website der Saxo Bank beschrieben.

VI      Produkte-Universum

Die Saxo Bank ermöglicht den Handel mit verschiedenen Dritt-Produkten , die üblicherweise an einem Handelsplatz gehandelt werden (z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, ETFs, strukturierte Produkte, Futures), sowie einer Reihe von Saxo Bank-Produkten, die üblicherweise ausserbörslich mit der Saxo Bank als Gegenpartei gehandelt werden (CFDs, Devisen-Kassahandel, Termingeschäfte, OTC-Optionen).

Was die Vermögensverwaltung betrifft, so besteht das aktuelle Angebot der Saxo Bank hauptsächlich aus Dritt-Produkten (z. B. ETFs und Aktien).

VII      Eignungs- und Angemessenheitstests

Das Kerngeschäft der Saxo Bank besteht aus der Ausführung und/oder Übermittlung von Kunden-Aufträgen. In diesem Zusammenhang führt die Saxo Bank einen Angemessenheitstest durch, d. h. sie überprüft, ob der Kunde über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken eines bestimmten Produkttyps zu verstehen.

Im Zusammenhang mit der automatisierten Vermögensverwaltung führt die Saxo Bank einen Eignungstest durch. Zusätzlich zu den Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden überprüft die Saxo Bank ausserdem die Risikofähigkeit und die Anlageziele des Kunden.

Für Kunden, die ihre Vermögenswerte von einem externen Vermögensverwalter verwalten lassen, führt die Saxo Bank keine Angemessenheits- oder Eignungstests durch. Diese Verpflichtungen treffen ausschliesslich den externen Portfolio Manager.

VIII      Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution)

Gemäss FIDLEG muss die Saxo Bank alle angemessenen Schritte unternehmen, um das bestmögliche Gesamtergebnis bei der Ausführung von Kunden-Aufträgen zu erzielen. Das bestmögliche Ergebnis ist nicht nur auf den Ausführungspreis beschränkt, sondern beinhaltet auch eine Vielzahl anderer Faktoren, wie zum Beispiel die Geschwindigkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung. Der Ansatz, den die Saxo Bank hinsichtlich der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen verfolgt, ist in der Auftragsausführungsrichtlinie geregelt, die Sie hier finden.

Bei bestimmten OTC-Produkten handelt die Saxo Bank als bilaterales organisiertes Handelssystem, wenn sie Aufträge oder Transaktionen ausführt. Berichte zur Nachhandelstransparenz, die die Saxo Bank in ihrer Eigenschaft als bilaterales organisiertes Handelssystem bereitstellt, werden auf der Website der Saxo Bank veröffentlicht und stehen hier zum Download zur Verfügung.

IX       Kosten und Vergütungen

Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Handel von Finanzprodukten sind auf der Website der Saxo Bank oder über das Pre-Trade-Ticket auf der Plattform einsehbar. Die Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung sind auf der Plattform und auf der Website der Saxo Bank im Bereich für die entsprechende SaxoSelect-Strategie einsehbar. Kunden können ausserdem einen Portfoliobericht mit einer Kostenzusammenfassung erstellen, der Informationen über die Kosten der Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente enthält.

Vergütungen sind Leistungen, die die Saxo Bank von einer anderen juristischen Person (in der Regel einem Fondsanbieter) erhalten kann und die nicht direkt von einem Kunden oder im Auftrag eines Kunden gezahlt werden. Derzeit erhält die Saxo Bank nur im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen eine Vergütung von Drittparteien. Die Berechnungsparameter und die Bandbreiten einer solchen Vergütung werden dem Kunden im Pre-Trade-Ticket der jeweiligen kollektiven Kapitalanlage angezeigt. Die Kunden können die Vergütungen darüber hinaus in der Kostenzusammenfassung des Portfolioberichts überprüfen. Auf Anfrage legt die Saxo Bank die effektive Höhe der erhaltenen Vergütungen offen. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Weiterleitung von Vergütungen und Saxo Bank behält diese zurück.

Wenn ein Kunde eine Kontobeziehung mit der Saxo Bank über einen Dritten (z. B. einen einführenden Broker) errichtet hat, kann die Saxo Bank einem solchen Dritten eine einmalige oder wiederkehrende Vergütung für die von diesem Dritten an den Kunden erbrachten Dienstleistungen zahlen. Ein solcher Dritter ist an die Einhaltung seiner eigenen rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer solchen Vergütung gebunden (z. B. Offenlegungspflichten, Umgang mit Interessenkonflikten etc.).

X      Interessenkonflikte

In Übereinstimmung mit dem FIDLEG hat die Saxo Bank eine Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten erstellt, in der die Identifikation, Dokumentation, Verwaltung, Mitigierung und Offenlegung von Interessenkonflikten geregelt werden. Die Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten steht hier zum Download zur Verfügung. Die Richtlinie enthält eine Liste der Umstände, die zu einem Interessenkonflikt führen können. Im Einklang mit der Richtlinie sorgt die Saxo Bank dafür, dass Interessenkonflikte adressiert werden, um zu verhindern, dass sie sich zum Nachteil des Kunden auswirken. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Saxo Bank den Interessenkonflikt gegenüber dem Kunden offenlegen.

 

XI       Beschwerden

Kundenfeedback und Beschwerden können über den Relationship Manager oder über das Support-Center adressiert werden. Wenn die Antwort oder Lösung nicht zur Zufriedenheit des Kunden ausfällt, kann der Kunde das Online-Beschwerdeformular ausfüllen, das an die Rechtsabteilung übermittelt wird. Wenn es nicht möglich ist, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, steht es dem Kunden offen, den Schweizerischen Bankenombudsman zu kontaktieren. Dies ist der für die Saxo Bank verantwortliche Ombudsman, der kostenlose und neutrale Informations- und Mediationsdienste anbietet, die der Kunde in Anspruch nehmen kann.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

Saxo Bank (Schweiz) AG
The Circle 38
CH-8058
Zürich-Flughafen
Schweiz

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Auf diese Website kann weltweit zugegriffen werden. Die Informationen auf der Website beziehen sich jedoch auf die Saxo Bank (Schweiz) AG. Alle Kunden werden direkt mit der Saxo Bank (Schweiz) AG zusammenarbeiten und alle Kundenvereinbarungen werden mit der Saxo Bank (Schweiz) AG geschlossen und somit schweizerischem Recht unterstellt.

Der Inhalt dieser Website stellt Marketingmaterial dar und wurde keiner Aufsichtsbehörde gemeldet oder übermittelt.

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