Steuer- und andere Auszüge
Welche Arten von Vermögensausweisen für Steuerzwecke/Steuerauszüge gibt es?
Kunden der Saxo Bank (Schweiz) AG können Steuerauszüge nur für Steuererklärungen in der Schweiz erhalten. In diesen Steuerauszügen werden alle Transaktionen eines Kalenderjahres bis zum 31. Dezember ausgewiesen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 werden neu die E-Steuerauszüge angeboten, welche die Schweizer Steuerdeklaration vereinfachen, indem der E-Steuerauszug, ohne zusätzliches Abtippen der Daten, den Schweizer Steuerbehörden eingereicht werden kann.
Steuerauszüge, die nicht für Schweizer Steuererklärungen bestimmt sind, werden von der Bank nicht angeboten. Daher mögen Kunden, die in einem anderen Land ansässig sind und/oder Steuerverpflichtungen im Ausland haben, bitte Ihren Steuerberater konsultieren.
Wie erhalte ich einen Vermögensausweis?
Unsere Kunden können ihren Vermögensausweis direkt über die Handelsplattform der Saxo Bank (Schweiz) AG ausdrucken (Link zu den Druckinstruktionen). Ein solcher Vermögensausweis beinhaltet alle Transaktionen des Kalenderjahres.
Sendet mir die Bank einen Vermögensausweis/Steuerauszug zu?
Nein. Die Bank übermittelt von sich aus weder elektronisch noch auf dem Postweg Vermögensausweise/Steuerauszüge ihrer Kunden.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die E-Steuerauszüge kostenlos an alle Kunden elektronisch über den Plattform-Posteingang zugestellt.
Steuerauszüge für Geschäftsjahre bis und mit 2020:
Für die Ausstellung eines Steuerauszuges verrechnet die Bank dem Kunden für maximal fünf Positionen eine Grundgebühr von CHF 200 (exkl. MWSt). Für jede weitere Position fällt eine zusätzliche Gebühr von CHF 15 (exkl. MWSt) an. Diese Leistung unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer und wird nur natürlichen Personen angeboten, welche Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
E-Steuerauszüge ab dem Geschäftsjahr 2021 bis 2024:
Auf Bestellung über die Platform werden die E-Steuerauszüge alle zwei Wochen produziert und werden direkt im Posteingang der Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Die maximale Lieferzeit beträgt Bestelldatum + 3 Wochen.
Um ein Vermögensausweis/ein E-Steuerauszug anzufordern, stellen Sie bitte einen Antrag über die Plattform. Die Ausstellungsgebühr wird direkt von Ihrem Konto abgebucht und das Dokument wird Ihnen über die Plattform zur Verfügung gestellt.
E-Steuerauszüge ab dem Geschäftsjahr 2025:
E-Steuerauszüge ab dem Geschäftsjahr 2025 werden kostenlos an alle Kunden elektronisch über den Plattform-Posteingang zur Verfügung gestellt. Die Zustellung wird zu Beginn des neuen Geschäftsjahres erfolgen und kann bis spätestens Ende Februar erwartet werden.
Was kann ich tun, wenn meine Adressdaten auf dem E-Steuerauszug nicht korrekt sind oder ich den Report in einer anderen Sprache benötige?
Bitte halten Sie Ihre Adressdaten und persönlichen Informationen auf der Plattform immer aktuell, da der E-Steuerauzug basierend auf den von Ihnen hinterlegten Adressdaten produziert wird. Sollten Sie in der Zwischenzeit den Wohnort gewechselt haben, aktualisieren Sie bitte Ihre Daten umgehend auf der Plattform.
Der E-Steuerauszug wird in der Sprache ausgestellt, in welcher Sie Ihre übliche Korrespondenz von Saxo erhalten. Falls Sie den E-Steuerauszug in einer anderen Sprache wünschen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundensupport bis 4. Januar 2026.
Für nachträgliche Änderungen der Adresse, Sprache oder anderen Details nach dem 4. Januar 2026 kann eine Gebühr von CHF 100 (exkl. MWSt) für die Erstellung eines neuen E-Steuerauszugs anfallen, daher bitten wir Sie allfällige Änderungen fristgerecht mitzuteilen und damit Kosten zu sparen.
Wie erhalte ich einen Kontoauszug?
Ein Kontoauszug ist eine Aufstellung aller Transaktionen, die während eines bestimmten Zeitraums auf dem Konto stattgefunden haben. Unsere Kunden können ihre Kontoauszüge direkt über die Handelsplattform der Saxo Bank (Schweiz) AG ausdrucken (Link zu den Druckinstruktionen).
Sendet mir die Saxo Bank (Schweiz) AG einen Kontoauszug zu?
Kontoauszüge werden von der Bank weder elektronisch noch auf dem Postweg automatisch verschickt.
Möchte ein Kunde seinen Kontoauszug nicht über die Plattform ausdrucken, sondern beantragt dessen Zusendung direkt durch die Bank, wird ihm dafür eine Gebühr verrechnet.
Ein Kontoauszug kann gegen eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.- pro Konto übermittelt werden. Diese Gebühr wird dem Handelskonto des Kunden direkt belastet. Der Kontoauszug wird dem Kunden auf dem Postweg zugesendet. Kunden, die einen Kontoauszug per E-Mail zugesendet haben möchten, müssen dies klar und deutlich im E-Mail-Antrag angeben.
Um einen Kontoauszug zu erhalten, muss der Kunde über die Handelsplattform eine Support-Anfrage erstellen. Die anfallende Gebühr wird direkt seinem Handelskonto belastet. Der gewünschte Kontoauszug wird dem Kunden per Post zugesendet.
Wie erhalte ich im Fall einer Kontoschliessung einen Vermögensausweis oder einen Kontoauszug?
Unsere Kunden müssen die gewünschten Dokumente entweder ausdrucken oder über die Handelsplattform eine Support-Anfrage erstellen, damit die Dokumente (wie oben ausgeführt) vor der Schliessung des Kontos erstellt werden können.
Bitte beachten Sie, dass nach der Schliessung eines Kontos keine steuerlichen und sonstigen Kontozusammenfassungen mehr ausgestellt werden können.