Margininformationen

Lesen Sie unsere Marginanforderungen und andere Informationen zum Marginhandel mit Saxo.

Das Modell aus Anfangs- und Erhaltungsmargin für CFDs und Devisen ist dafür konzipiert, einen Puffer zwischen Ihrer Kapazität, Positionen zu eröffnen, und dem Margin-Stop-Out-Level herzustellen. Das bedeutet, dass Sie zwei Marginanforderungen beachten müssen.

  1. Anfangsmargin: ein Margin-Check bei Order-Platzierung vor dem Handel, d. h. bei der Eröffnung einer neuen Position muss auf dem Konto eine ausreichende Margindeckung vorhanden sein, um die Anfangsmarginanforderungen für das gesamte Margin-Portfolio zu erfüllen.
  2. Erhaltungsmargin: ein fortwährender Margin-Check, d. h. eine ständige Überwachung, ob ausreichend Sicherheiten für den Marginhandel zur Verfügung stehen, um alle offenen Positionen halten zu können. Die Erhaltungsmargin wird verwendet, um die Margin-Auslastung zu berechnen. Sobald Sie die Erhaltungsmargin nicht mehr erfüllen, wird ein automatischer Margin-Stop-Out ausgelöst.

Hier erfahren Sie mehr über die Anfangs- und Erhaltungsmargin.

Die Marginanforderung bei Devisenoptionen wird pro Währungspaar und Fälligkeitsdatum berechnet, angepasst an das System vom Devisen-Kassa-Handel. Für jedes Währungspaar gibt es eine Obergrenze der Marginanforderung, die der höchst möglichen Positionsgrösse übergreifend über Devisenoptionen sowie Devisen-Spot- und -Terminpositionen entspricht, multipliziert mit der aktuellen Spot-Marginanforderung. Bei dieser Berechnung wird ausserdem das potenzielle Verrechnen zwischen Devisenoptionen und Devisen-Spot- und -Terminpositionen berücksichtigt.

Bei Strategien mit begrenztem Risiko, z. B. einem Short-Call-Spread, wird die Marginanforderung auf ein Portfolio mit Devisenoptionen als maximaler künftiger Verlust berechnet.

Bei Strategien mit unbegrenzten Risiken, z. B. Naked-Short-Optionen, wird die Marginanforderung als nomineller Betrag multipliziert mit der geltenden Spot-Marginanforderung berechnet.

Gestaffelte Marginsätze kommen dann bei der Berechnung von Devisenoptionsmargin zur Anwendung, wenn sich die Marginanforderung eines Kunden an der aktuellen Devisen-Spot-Marginanforderung orientiert, und nicht am maximalen künftigen Verlust. Die aktuellen Devisen-Spot-Marginabstufungen beruhen auf Nennbeträgen in USD. Je höher der Nennbetrag, desto höher ist potenziell die Marginanforderung. Die gestaffelte Marginanforderung wird pro Währungspaar berechnet. Bei der Berechnung der Devisenoptionsmargin entspricht die geltende Spot-Marginanforderung für jedes Währungspaar dem gestaffelten oder gemischten Marginsatz, der anhand des höchsten potenziellen Nominalrisikos für die Devisenoptionen sowie Devisen-Spot- und -Terminpositionen bestimmt wird.

Beispiel 1: Short-Call-Spread oder begrenzte Risikostrategie

Sie verkaufen einen Call-Spread auf 10 Mio. USDCAD zu Ausübungspreisen von 1,41 und 1,42. 
Der aktuelle Spot-Kurs liegt bei 1,40. 
Die Marginanforderung entspricht dem maximalen künftigen Verlust von 71‘429 USD (10 Mio. x (1,42 – 1,41) = 100‘000 CAD/USD bei 1,40).

Beispiel 2: Unbegrenztes Abwärtsrisiko

Sie verkaufen eine Put-Option über 10 Mio. USDCAD. Sie verfügen über ein unbegrenztes Abwärtsrisiko. Die Marginanforderung wird daher als Nominalbetrag multipliziert mit der aktuellen Spot-Marginanforderung berechnet.

Der aktuelle Spot-Marginsatz wird anhand des höchsten potenziellen Nominalrisikos berechnet, also 10 Mio. USD. 
Somit entspricht der aktuelle Spot-Kurs dem gemischten Marginsatz von 2,2% ((1% x 3 Mio. USD + 2% x 2 Mio. USD + 3% x 5 Mio. USD)/10 Mio). 
Die Marginanforderung beträgt somit 220‘000 USD (2,2% x 10 Mio. USD).

Weitere Beispiele finden Sie hier.

Prozentsätze der verwendbaren Sicherheiten für Marginhandel

(In der EU wohnhafte Personen: nur professionelle Kunden. Ausserhalb der EU: verfügbar für alle Kunden, einschliesslich in der CH wohnhafte Personen).

Firmenname erlaubt es, dass ein bestimmter Prozentsatz der Anlage in bestimmte Aktien und ETFs als Sicherheit für Margenhandelsaktivitäten verwendet werden kann. Der Besicherungswert einer Aktien- oder ETF-Position hängt vom Rating der einzelnen Aktien oder ETFs ab – siehe Umrechnungstabelle unten.

Rating
1
2
3
4
5
6
Beleihungswert der Position
75%
50%
50%
25%
0%
0%

Beispiel: 75 % des Wertes einer Position in einer Aktie oder einem ETF mit Rating1 kann als Sicherheit (anstelle von Bargeld) für den Handel mit Margin-Produkten wie Devisen, CFDs, Futures und Optionen verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Firmenname sich das Recht vorbehält, die Verwendung von Aktien- oder ETF-Investitionen als Sicherheit für umfangreiche Positionen oder Aktienportfolios, die als sehr risikoreich angesehen werden, zu verringern oder aufzuheben.

Um das Rating und den Beleihungswert zu finden, suchen Sie in unserer Plattformvorschau nach einem bestimmten Instrument und öffnen dessen Produktübersicht. Wählen Sie die Info-Schaltfläche (i) oben rechts und gehen Sie dann auf die Registerkarte Instrument.

Saxo Bank Schweiz erlaubt Ihnen die Verwendung eines Anteils Ihrer Anlagen in bestimmten Anleihen als Sicherheit für Margin-Handelsaktivitäten.

Der Prozentsatz der Sicherheiten, die für den Margin-Handel verwendet werden können, hängt vom Rating der Anleihe ab, wie nachstehend aufgeführt:

Definition des Rating*Prozentsatz der Sicherheit
Höchste Kreditqualität (AAA)95%
Sehr hohe Kreditqualität (AA)90%
Hohe Kreditqualität (A)80%

 

* interne Bewertung der Saxo Bank

Beispiel: 80% des Marktwerts einer Anleihe-Position mit einem Rating A können als Sicherheit (anstelle von Bargeld) für den Handel von Margin-Produkten wie Devisen, CFDs oder Futures und Optionen verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Saxo Bank sich das Recht vorbehält, die Verwendung von Anleihe-Positionen als Sicherheit einzuschränken oder aufzuheben.

Zur weiteren Information oder bei Fragen zum Rating und zur Behandlung als Sicherheit einer bestimmten oder potenziellen Anleihe-Position schicken Sie bitte eine E-Mail an fixedincome@saxobank.com oder kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer.

Die Besicherungssätze sind je nach Instrument unterschiedlich und hängen vom Marktwert der jeweiligen Instrumente ab. Die Besicherungsstufen können aufsichtsrechtlichen Höchstbeträgen unterliegen und sich je nach zugrunde liegender Liquidität und Volatilität des Instruments ändern. Aus diesem Grund bieten die liquidesten Instrumente in den meisten Fällen höhere Besicherungssätze.

Die Saxo bietet die Methodik der gestaffelten Sicherheiten als Mechanismus zur Steuerung von Gap- und Liquiditätsrisiken an. Bei gestaffelten Sicherheiten sinkt der durchschnittliche Besicherungssatz ("Blended Collateral Rate") wenn der Marktwert des Instruments steigt. Auch das Gegenteil ist der Fall: Wenn der Marktwert des Instruments sinkt, steigt der durchschnittliche Besicherungssatz. Dieses Konzept wird im Folgenden erläutert:

Bild1

Die verschiedenen Marktwerte (oder Stufen) sind als absolute Anzahl von US-Dollar definiert. (USD) für alle Instrumente. Jedes Instrument hat einen bestimmten Besicherungssatz in jeder Stufe.

Bitte beachten Sie, dass der Besicherungssatz ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann.

Die Saxo behält sich das Recht vor, den Besicherungssatz für Positionen von erheblicher Grösse, einschliesslich Kundenportfolios mit hohem Risiko, zu reduzieren.

Dieses System basiert auf den Sicherheitssätzen, bei denen allen Aktien sowohl eine Margenanforderung (für CFDs und Optionen) als auch ein Wert als Sicherheit zugewiesen wird.

Wenn die als Sicherheit verwendete Aktie dieselbe ist wie der Basiswert der gehebelten Position, wird ein zusätzlicher Abschlag vorgenommen. Der zusätzliche "Konzentrationsabschlag" entspricht der Margenanforderung der gehebelten Position.

Der Sicherheitenwert der zugrunde liegenden Aktie entspricht dem Sicherheitenwert der Aktie abzüglich der Margenanforderung der gehebelten Position.

Dadurch wird die Margenauslastung empfindlicher gegenüber Preisbewegungen der zugrunde liegenden Aktie. Der Konzentrationsabschlag wird eingeführt, um dem erhöhten Risiko Rechnung zu tragen, das entsteht, wenn die Exponierung auf einen einzigen Basiswert konzentriert ist und nicht diversifiziert wird.

Beispiel

Ein Kunde mit festen Margensätzen möchte 25.000 USD in CFDs eines Unternehmens investieren und besitzt bereits Aktien desselben Unternehmens im Wert von 10.000 USD. Da der Basiswert der CFD-Position mit der Aktie identisch ist, wird ein Konzentrationsabschlag vorgenommen. Wenn die Aktie des Unternehmens mit 1 bewertet ist, lautet die Berechnung der Margenauslastung:

Portfolio, CFDs und Aktien im selben Basiswert
Wert (USD)
CFDs25,000
Aktien10,000
Margenanforderung, 10%2,500
Sicherheitenabschlag, 25% der Anteile an der Gesellschaft2,500
Konzentrationsabschlag = Margenanforderung für CFDs2,500
Sicherheitenwert der Aktien nach dem Konzentrationsabschlag5,000
Margenauslastung = Marginanforderung/Sicherheitswert der Aktie50%

Wäre die der CFD-Position zugrunde liegende Aktie eine andere als die des Kunden, so würde eine Margenausnutzung von 33% gelten.

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Wertschriftenhandel birgt Risiken. Die Verluste können die Einlagen auf Margin-Produkten übersteigen. Sie sollten verstehen wie unsere Produkte funktionieren und welche Risiken mit diesen einhergehen. Weiter sollten Sie abwägen, ob Sie es sich leisten können, ein hohes Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren. Um Ihnen das Verständnis der mit den entsprechenden Produkten verbundenen Risiken zu erleichtern, haben wir ein allgemeines Risikoaufklärungsdokument und eine Reihe von «Key Information Documents» (KIDs) zusammengestellt, in denen die mit jedem Produkt verbundenen Risiken und Chancen aufgeführt sind. Auf die KIDs kann über die Handelsplattform zugegriffen werden. Bitte beachten Sie, dass der vollständige Prospekt kostenlos über die Saxo Bank (Schweiz) AG oder den Emittenten bezogen werden kann.

Auf diese Website kann weltweit zugegriffen werden. Die Informationen auf der Website beziehen sich jedoch auf die Saxo Bank (Schweiz) AG. Alle Kunden werden direkt mit der Saxo Bank (Schweiz) AG zusammenarbeiten und alle Kundenvereinbarungen werden mit der Saxo Bank (Schweiz) AG  geschlossen und somit schweizerischem Recht unterstellt.

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